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Pressemitteilung

Mobilfunk geht auch anders! – Schutz und Vorsorge für Mensch und Umwelt

Das hochinteressante Thema referierte auf Einladung der beiden ÖDP-Kreisverbände Neu-Ulm und Günzburg Prof. Dr.-Ing. Wilfried Kühling, Institut für Geowissenschaften und Geographie Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg (i.R.). Kühling war lange Zeit Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des BUND und gehörte dem Bundesvorstand an.

Im fachlich gehaltvollen Online-Vortrag spannte der Referent einen weiten Bogen von Grundlagen, Problemstellung, Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder (EMF), über Vorsorge als Planungsauftrag, Immissionswerte zur Vorsorge, Darstellung im Flächennutzungsplan, Festsetzungen im Bebauungsplan bis hin zu einem Ausblick und Fazit. Kühling: „Mobilfunk ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken und kann sehr hilfreich sein. Das darf uns aber nicht davon abhalten, die verschiedenen Problemstellungen und vor allem den rechtlichen Schutz- und Vorsorgegrundsatz aus dem Auge zu verlieren.“ Kühlings Definition „Vorsorge“ folgt der Europäischen Kommission und EU-Rechtsprechung. „Wenn das Vorliegen und der Umfang von Gefahren für die menschliche Gesundheit ungewiss sind, können die Organe Schutzmaßnahmen treffen, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Gefahren klar dargelegt wird.“ Die rechtlichen Voraussetzungen für wirkungsvolle Maßnahmen zur Vorsorge sind, so der Referent, gegeben. Es verwundere daher, dass offizielle Stellen eine Hinhaltetaktik an den Tag legten und keine unabhängigen, sondern interessengesteuerte Gutachten der Mobilfunkindustrie das Geschehen beeinflussten. Dies sei umso unverständlicher, als es zukünftig eine erhöhte Exposition durch einen drastisch erhöhten Datenverkehr geben wird und auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Erhöhung der Krebseinstufung diskutiert. Kühling hält daher eine räumliche Steuerung der Kommunikations-Infrastruktur via Funk für erforderlich. Der Referent beklagt den eher schwachen Stellenwert der Gesundheits- und Umweltbelange in der räumlichen Planung. Das Bauplanungsrecht sei zwar mit dem Bundes-Immisionsschutzgesetz verzahnt, werde aber für Mobilfunk kaum genutzt.  Da 5G/Mobilfunk als eine wesentliche Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft städtebaulich relevant ist, sind Gemeinden ermächtigt, entsprechend dem Vorsorgeprinzip vorbeugenden Umweltschutz zu betreiben. Besorgnisse im Zusammenhang mit Mobilfunk sind, so Kühling, dem vorsorgerelevanten Risikoniveau mit städtebaulichem Gewicht zuzuordnen. Als wirksames Instrument nennt der Referent Darstellungen im Flächennutzungsplan. Hier sei ein besonderer Schutz nur für bestimmte Gebiete, z.B. Wohnflächen, „weiße Zonen“ möglich. Weitere Möglichkeiten in gemeindlicher Verantwortung wurden angesprochen, wie auch die eklatante Erhöhung des typischen Stromverbrauchs eines 5G-Standortes. Die Forderungen der ÖDP an einen umwelt- und gesundheitsverträglichen Mobilfunk sind umfangreich. Sie reichen von der Einführung des Vorsorgeprinzips, über die Senkung des Grenzwertes bis hin zur Trennung von Outdoor- und Indoor-Versorgung bei Mobilfunkstrahlung, Kennzeichnungspflichten, Abschaltautomatik bei Nichtgebrauch, Aufklärung, Schaffung funkminimierter Gebiete, wie Kitas, Spielplätzen, Kindergärten, Schulen, Kliniken, Altenheimen bis hin zur Anerkennung der Elektrohypersensibilität (EHS) als Behinderung und Krankheit, einem vollständigen und durchgängigen Datenschutz, hohen Sicherheitsstandards für digitale Geräte, Datenhoheit der Nutzer bei allen Anwendungen sowie der Sicherung der Grundrechte bei der Digitalisierung. Zwingend sei die Besetzung der Strahlschutzkommission und des Bundesamtes für Strahlenschutz mit unabhängigen Experten. Der Ausbau von Mobilfunktechnologien sei so lange zu stoppen, bis unabhängige Wissenschaftler Risiken für Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen haben. Die ÖDP fordert den Vorrang für kabelbasierte Lösungen oder den Einsatz lichtbasierter Alternativen (VCL/LiFi) in Gebäuden.

 

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